#28853-2025 Defekte Oberfläche

    Letzte Woche stürzte meine Mutter auf dem Gehweg der Dülkenstraße 18 in 51143 Porz, kurz vor Erreichen ihrer Wohnung in der Seniorenresidenz Köln am Rhein, über einen herausstehenden Pflasterstein. Glücklicherweise wurde ihr Sturz durch ein angrenzendes Gebüsch abgefangen. Trotzdem erlitt sie bei dem Sturz Prellungen im Gesichtsbereich. Ihr Augenlid ist komplett geschwollen, und um beide Augen zeigen sich blutergussähnliche Verfärbungen. Ob ihre Sehkraft beeinträchtigt ist oder bleibende Schäden zu befürchten sind, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen und kann erst in einem späteren Nachuntersuchungstermin beim Augenarzt, einschließlich Sehkraftmessung, festgestellt werden.

    Da sich die Gefahrenstelle unmittelbar in der Nähe einer Senioreneinrichtung befindet, bitte ich Sie daher, die Situation vor Ort zeitnah zu überprüfen und umgehend Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung zu ergreifen.

    Darüber hinaus wurde bei dem Sturz das rechte Glas ihrer Brille beschädigt, sodass eine neue Brille erforderlich ist. Da nach unserem Kenntnisstand diese Beschädigung des Gehwegs der Stadt Köln bereits vor längerem gemeldet wurde, jedoch ohne dass eine Beseitigung erfolgte, bitte ich um Prüfung der Beteiligung an den Kosten für eine neue Brille.

    Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Über eine Rückmeldung zu dem Vorgang freue ich mich.

    Abgeschlossen
    Defekte Oberfläche

    Dülkenstr. 21
    51143 Köln - Porz
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Sa., 18.10.2025 - 14:03

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mo., 20.10.2025 - 13:58