Widersprüchliche Beschilderung. Entweder hier gilt eine Einbahnstraßenregelung mit Radfahrer in Gegenrichtung frei oder hier gilt Achtung Gegenverkehr. Das Schild schien sich auch auf keine konkrete Baustelle zu beziehen, auch wenn es davon genug gibt. Wurde es vergessen?
Abgesehen davon steht es auf der falschen Straßenseite.