In der Isselburger Straße steht nun seit etwa einem halben Jahr ein alter grauer Mercedes Sprinter, in den durch die mutmaßlichen Besitzer regelmäßig verschiedenste Dinge wie Klamotten oder Elektrogeräte geladen werden und dieser, so scheint es, eher als Lager statt als Fahrzeug verwendet wird. Mittlerweile ist zudem der Vorderreifen auf der Fahrerseite gänzlich platt, sodass die Vermutung nahe liegt, dass dieses Fahrzeug wohl nicht mehr seinen Weg zurück in den Straßenverkehr finden wird. Der Parkraum ist, wie überall in Köln, auch in Nippes knapp und die Situation insbesondere für berufstätige Menschen, die, unter anderem durch dieses Fahrzeug, nach der Arbeit keinen Parkplatz finden können, sehr ärgerlich.
Da das genannte KFZ so nicht mehr die Vorraussetzungen der Betriebs- und Verkehrssicherheit nach § 23 StVO erfüllt, würden sich sicherlich alle Anwohner über eine Lösung dieses Problems durch das Ordnungsamt der Stadt Köln freuen.
Isselburger Str. 1
50733 Köln
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
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Das gemeldete Anliegen betrifft eine Fläche, welche rechtlich nicht zur Stadt Köln gehört. Dies können Flächen sein wie Privatgelände, Gewerbeflächen, Flächen der Kölner Verkehrsbetriebe und der Deutschen Bahn sowie Flächen die von Straßen NRW bewirtschaftet werden.
Die Stadtverwaltung Köln darf hier aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden und kann daher in diesem Fall leider nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Köln
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Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln