Der Halter dieses Fahrzeugs steht unerlaubter Weise auf Privatgelände, er ist nicht berechtigt dort zu parken, der Parkplatz ist nur von den Mietern des Hauses zu benutzen und dieser Halter wohnt dort nicht. Die Mieter bezahlen für den Parkplatz. Wir möchten das Sie hier tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Die Hausgemeinschaft
Abgeschlossen
Schrott-Kfz
Franz-Werfel-Str. 1
51067 Köln
Deutschland
Statusvermerke
Das Anliegen wurde erstellt.
Neu
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das gemeldete Anliegen betrifft eine Fläche, welche rechtlich nicht zur Stadt Köln gehört. Dies können Flächen sein wie Privatgelände, Gewerbeflächen, Flächen der Kölner Verkehrsbetriebe und der Deutschen Bahn sowie Flächen die von Straßen NRW bewirtschaftet werden.
Die Stadtverwaltung Köln darf hier aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden und kann daher in diesem Fall leider nicht weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Köln
Abgeschlossen