An der angegebenen Adresse steht seit mehreren Monaten das im Foto abgebildet. Auto. Die Nummernschilder fehlen schon lange, daher kann hier nicht von einem ordentlich zugelassenen Auto mit entsprechender TÜV Plakette ausgegangen werden, was wiederum nach StVZO eigentlich nicht erlaubt ist. Sieht die Stadt Köln die Auslegung der StVZOhier anders und und stellt keinen Handlungsbedarf fest?
Niehler Kirchweg 65
50733 Köln
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)).
Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge.
Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.
Kennzeichen wurde geklaut
Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsdienst der Stadt Köln