#23226-2025 Defekte Oberfläche

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wenn man von der Bensberger Straße kommend, rechts auf die Rösrather Straße in Richtung Rösrath abbiegt und dann ca. 100 m auf den ersten Wanderparkplatz links abbiegt, befinden sich dort an der Einfahrt und auf dem gesamten Parkplatz sehr viele große und tiefe Schlaglöcher, denen man fast nicht mehr ausweichen kann. Der Wanderparkplatz befindet sich laut Stadtplan noch innerhalb der Stadt Köln.
    Laut Beschilderung ist auf diesem Parkplatz nur das Parken für Pkw erlaubt. Leider parken dort immer wieder große Lkw mit Anhänger. Teilweise werden dort über das Wochenende von den Lkw-Fahrern große Auflieger mit und ohne Zugmaschine geparkt. Die Lkw-Fahrer beschädigen mit dem enormen Gewicht ihrer Lastkraftwagen und Auflieger immer wieder den Fahrbahnbelag des Wanderparkplatzes.
    Nach einer Reparatur der Schlaglöcher, wäre es sicher sinnvoll, wenn an der Ein- und Ausfahrt des Wanderparkplatzes zusätzliche Schilder mit Verbot der Durchfahrt für Lkw aufgestellt würden. Solche Verbotsschilder haben zum Beispiel auf einem Parkplatz an der Bensberger Straße und zwar dem Parkplatz vor der Autobahnunterführung dazu geführt, dass dort keine Lkw mehr parken. Allerdings scheinen viele Lkw-Fahrer nun auf den Wanderparkplatz auf der Rösrather Straße auszuweichen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Siegfried Wetzel

    Abgeschlossen
    Defekte Oberfläche

    Rösrather Str. 770
    51107 Köln - Eil
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Di., 19.08.2025 - 15:06

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Das gemeldete Anliegen betrifft eine Fläche, die rechtlich nicht zur Stadt Köln gehört. Dies kann z.B. eine Fläche sein wie Privatgelände, Gewerbefläche, Fläche der Kölner Verkehrsbetriebe AG, der Deutschen Bahn AG sowie eine Fläche, die vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (StraßenNRW) bewirtschaftet wird. Die Stadt Köln darf hier aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden und kann daher in diesem Fall leider nicht weiter helfen.

    Bitte beachten Sie: Sollte es sich bei Ihrem Anliegen um einen dringenden Notfall bzw. eine akute Gefährdung handeln, wenden Sie sich bitte sofort telefonisch an die Polizei (110) oder die Feuerwehr (112).

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Di., 02.09.2025 - 16:23