ACHTUNG: Die vorbereitete Umleitung am Fröscherweg, hinter Unterführung A57 / parallel zur Äußeren Kanalstraße, führt den Radverkehr auf einen schmalen gepflasterten Stichweg - in beide Fahrtrichtungen! Dieser Stichweg (rote Linie) ist jedoch auf keinen Fall für den Radverkehr vorgesehen. Radverkehr muss hier die reguläre Wegführung nutzen (blaue Linie).
Es kam hier bereits mehrfach zu Frontalkollisionen auf dem Stichweg, bei vereinzelter Nutzung!
Der Stichweg ist aus dem Tunnel nicht einsehbar, Gegenverkehr kann nicht rechtzeitig wahrgenommen werden.
Wenn nun durch die Umleitung der gesamte Radverkehr diesen Stichweg nutzt, wie die vorbereiteten Verkehrszeichen suggerieren, dann sind hier schwere Unfälle vorprogrammiert!
Zu beiden Seiten des Stichwegs müssen zeitgleich zur Aktivierung der Umleitung Absperrschranken aufgestellt werden, die eine Nutzung des Stichwegs, der kürzeren Umleitungstrecke (Abkürzung), durch den Radverkehr wirksam unterbinden!
Es ist zwingend notwendig, dass diese Maßnahme vor bzw. zeitgleich zur aktiven Ausweisung der Umleitung erfolgt, da ansonsten mit Gefahren für Leib und Leben der dortigen Verkehrsteilnehmer gerechnet werden muss!