Hallo liebes Team,
vor ca. 2 Wochen wurde in Köln-Sülz im Bereich Neuenhöfer Allee 109 bis 123 a großflächig der Gehweg ca. 1,50 m tief für Anschlussarbeiten (Glasfaser?) aufgerissen. Bei der anschließenden Verfüllung der Aushubbereiche und Pflasterung des Gehwegs wurde jedoch qualitativ minderwertig und unprofessionell vorgegangen. Weder wurden die Verfüllbereiche angemessen verdichtet noch wurde das Pflaster dem Standard entsprechend verlegt; es gibt große Unebenheiten und Stoßkanten von teilweise ca. 2 cm Höhenunterschied. Das sind Stolperfallen schon für normale Menschen aber umso mehr für ältere Menschen oder Menschen mit Gehhilfen. Ich bitte Sie, dies kurzfristig zu überprüfen und ggf. nacharbeiten zu lassen. Herzlichen Dank im Voraus für Ihren Einsatz.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Bulk
Neuenhöfer Allee 121
50935 Köln - Sülz
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.
Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln