#18660-2025 Defekte Oberfläche

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nachdem mein in der letzten Woche eröffnete Anliegen über die erheblichen Schäden am Radweg nun mit der anscheinenden Begründung geschlossen wurde, dass keine Schäden die eine akute Unfallgefahr darstellen bestehen, kann ich Ihnen hier nur fahrlässiges Handeln vorwerfen. Dieser Abschnitt des Radweges ab der Kreuzung Melatengürtel/Weinsbergstraße bis zur Kreuzung Melatengürtel/Oskar-Jäger-Straße ist in einem unsäglichen Zustand und gefährdet Radfahrer in erheblichen Maße.
    Einserseits ist die Oberfläche in erheblichen Maße beschädigt und andererseits sind Radfahrer durch die parkenden Autos (ohne Abtrennung) zum Radweg gefährdet. Dass man als Radfahrer den parkenden Autos nahe kommt, ist durch Ausweichmanöver auf grund von Schlaglöchern unausweichlich womit die gefährdung durch fahrlässig geöffnete Autotüren steigt. Eine Ausweichmöglichkeit auf die Straße ist auf Grund des hohen Verkehrsaufkommens mit hohen Gefahren verbunden.

    Ich fordere Sie also noch einmal höflich auf, die erheblich beschädigte Oberfläche des Radweges zu erneuern.
    In einem Instagram-Post wurde bereits auf die Gefahren des Radweges aufmerksam gemacht, der Instagram-Account der Stadt Köln hat sogar darauf reagiert, ohne etwas zu unternehmen. Hier liegt grob fahrlssig Handeln Seitens der Stadt vor.

    Abgeschlossen
    Defekte Oberfläche

    Melatengürtel 69
    50825 Köln - Ehrenfeld
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Do., 03.07.2025 - 10:37

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Do., 10.07.2025 - 10:29