#14401-2025 Straßenbaustellen

    Widersprüchliche Beschilderung, hochgefährliche Führung des Fuß- und Radverkehrs durch nicht rechtzeitig wahrnehmbaren Gegenverkehr!

    Der Radverkehr wird für beide Fahrtrichtungen über eine gemeinsame schmale, nur teilweise markierte Spur entlang des Baufeldes geführt. Durch den Kran kann keine ausreichende Vorausschau erfolgen.

    Von einer Seite aktuell als Radweg (und zusätzlich als Gehweg mit Radverkehrsfreigabe), von der anderen Seite aus als Gehweg mit Radverkehrsfreigabe ausgewiesen.
    Da die Ottostraße stark frequentierter Schulweg und dazu auch noch eine ausgewiesene Fahrradstraße ist, ist die aktuelle Verkehrsführung weder geeignet, noch sicher. Zulässig dürfte die Ausführung wohl auch nicht sein. Es kam bereits zu mehreren Beinahe-Kollisionen im Begegnungsverkehr!

    Deutlich sinnvoller wäre ein ersatzloses Entfernen der Gelbmarkierung sowie aller Gehweg- und Radwegschilder auf dieser Seite und anstelle dessen zu beiden Seiten des betreffenden Weges an der Ecke der jeweiligen Absperrschranke (im Bild anstelle des Radweg-Schildes) jeweils Verkehrszeichen 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) mit Zusatzzeichen 1000-31 (Verkehr in beide Richtungen) und 1000-10 bzw. -20 (Richtungspfeil links bzw. rechts). Zudem wäre zu beiden Seiten des Weges jeweils mittig eine Blockbake sinnvoll, da mittlerweile nicht wenige Pkw über den Gehweg am Baufeld vorbeifahren. Dies ist mitunter mit erheblichen Gefahren verbunden. Die Blockbake würde hier in Funktion eines Sperrpfosten sehr sinnvoll sein. Über den beiden Blockbaken könnten ggf. dann auch die Verkehrszeichen 240 mit Zusatzzeichen 1000-31 (s.o.) angebracht werden, anstelle der Aufstellung an den Ecken des Baufeldes (dann ohne Zusatzzeichen 1000-10 bzw. -20).

    Auf dem Gehweg der anderen Straße sollte aufgrund der unzureichenden Breite für eine Radverkehrsfreigabe Verkehrszeichen 239 (Gehweg) ohne Zusatzzeichen, ggf. auf der rechten Straßenseite (Richtung Subbelrather Straße) ausnahmsweise ergänzt um ein Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr), aufgestellt werden. Diese fehlen derzeit.

    Es wäre prima, wenn Sie die akute Gefahrensituation vor Ort schnell abstellen lassen würden. Danke Ihnen vorab!

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    Straßenbaustellen

    Ottostr. 20
    50823 Köln - Neuehrenfeld
    Deutschland

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    Di., 20.05.2025 - 19:57