#1258-2025 Defekte Oberfläche

    Dringender Hinweis auf gefährlichen Gehweg in der Bodinusstraße 1/Ecke Stammheimer Straße

    Sehr geehrte Damen und Herren vom Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln,

    wir möchten erneut auf den seit längerer Zeit bestehenden Schaden am Gehweg in der Bodinusstraße 1/Ecke Stammheimer Straße hinweisen, der trotz der Rückmeldung Ihrer Behörde auf die Meldung #910-2025 weiterhin eine erhebliche Gefahrenquelle darstellt.

    Die Gehwegplatten sind nach wie vor locker, bewegen sich beim Überlaufen stark und schleudern bei Regen Schmutz- und Spritzwasser in Gesichtshöhe. Dieser Zustand ist nicht nur unangenehm, sondern stellt auch eine ernsthafte Unfallgefahr dar. Mindestens zwei Personen sind hier bereits gestürzt; leider wurden diese Unfälle nicht offiziell gemeldet, was die Dringlichkeit des Problems jedoch nicht mindert.

    Da der Gehweg stark frequentiert wird, auch von älteren Personen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität, bitten wir Sie eindringlich, diesen Schaden als akute Gefahrenquelle einzustufen und schnellstmöglich geeignete Maßnahmen einzuleiten. Eine mittelfristige Beobachtung oder Schönheitsreparaturen reichen hier nicht aus – es besteht akuter Handlungsbedarf, um weitere Stürze und potenziell schwerwiegende Verletzungen zu verhindern.

    Als unmittelbarer Anlieger, dessen Büro unserer Contentagentur sich direkt an diesem Gehweg befindet, fordern wir die unverzügliche Reparatur des betroffenen Bereichs. Wir stehen Ihnen gern für weitere Informationen zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Wilfried Große-Berg
    Geschäftsführung
    infokontor GmbH

    Abgeschlossen
    Defekte Oberfläche

    Stammheimer Str. 29
    50735 Köln - Riehl
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Di., 14.01.2025 - 15:59

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mi., 15.01.2025 - 09:54