Ein Zaun wurde hier baustellenbedingt gekürzt. Enden sind scharfkantig und bei Dämmerung und Dunkelheit nicht wahrnehmbar. Verursachen so aktuell eine Verletzungsgefahr.
Die gesamte Baustelleneinrichtung ist zudem in einem schlechten Zustand. Absperrungen sind teilweise verschoben, Schilder verdreht oder reguläre Schilder (bspw. „Rechts vorbei“) nicht abgedeckt.
Auch das absolute Haltverbot auf der Nußbaumerstraße (seit Juli 2024!) ist offensichtlich aktuell unverhältnismäßig, da seit Monaten der Baubetrieb ruht und lediglich für diesen angeordnet.
Wie lange ist diese Baustelle im Sinne der StVO noch genehmigt?