#32351-2024 Defekte Oberfläche

    Zwischen Ölbergstraße und Klettenberg-Gürtel in Klettenberg besteht stadteinwärts zunächst Parkverbot und dann absolutes Halteverbot. Das heißt, dass Autos im Parkverbot 3 Minuten halten dürfen, aber nur auf der Fahrbahn und nicht auf dem Bürgersteig. Dennoch parken täglich dort auf der gesamten Strecke Autos halb auf dem Bürgersteig.

    Erstens ist dies verboten, zweitens führt dies zu massiven Behinderungen, da auch noch die Radfahrer den Bürgersteig nutzen, und drittens beschädigt das Hinauf- und Hinunterfahren die Platten so extrem, dass sie platzen oder locker werden und hervorstehen. Vor 2 Jahren bin ich darüber gefallen und habe mir die Knie blutig geschlagen. Ich habe dies seinerzeit gemeldet, und 2 Tage später kamen 2 Männer mit Sand und einer Schaufel und haben die lockeren Platten notdürftig geflickt, und zwar so, dass sie eine Woche später wieder locker waren.

    Ich bitte darum, die Schäden umgehend fachgerecht zu beheben und durch das Ordnungsamt dafür zu sorgen, dass Park- und Halteverbot eingehalten wird.

    Sollte ich - 75 Jahre alt - noch einmal darüber fallen, werde ich die Stadt Köln auf Schmerzensgeld verklagen.

    Abgeschlossen
    Defekte Oberfläche

    Luxemburger Str. 325
    50939 Köln - Klettenberg
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Di., 24.12.2024 - 12:49

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Fr., 27.12.2024 - 12:43