Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich füge in der Anlage ein Foto bei, in dem vor dem Kölner Dom zwei extrem hell beleuchtete Baukräne zu erkennen sind. In der Innenstadt sind Hochhäuser unter anderem wegen der freien Sichtachsen zum Kölner Dom nicht zulässig. Meine Frage ist, ob solche Baukräne so extrem beleuchtet sein müssen und ob die Stadt Köln etwas dagegen unternehmen kann.
Mit freundlichem Gruß
Archiv
Leuchtmittel tagsüber in Betrieb
Gürzenichstr. 21a
50667 Köln - Altstadt/Nord
Deutschland
Statusvermerke
Das Anliegen wurde erstellt.
Neu
Guten Tag,
vielen Dank für Ihren Beitrag.
Das gemeldete Anliegen betrifft eine Fläche, welche rechtlich nicht zur Stadt Köln gehört. Dies können Flächen sein wie Privatgelände, Gewerbeflächen, Flächen der Kölner Verkehrsbetriebe und der Deutschen Bahn sowie Flächen die von Straßen NRW bewirtschaftet werden.
Die Stadtverwaltung Köln darf hier aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden und kann daher in diesem Fall leider nicht weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadt Köln
Abgeschlossen