Ich vermute, bei der Beantwortung des Anliegens: Meldung #23983-2024, von mir am 9.9.2024 gemeldet, ist etwas verwechselt worden.
"Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln
nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist
grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht
mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt
werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
(KrWG)). . . . ."
Vielleicht könnten Sie noch einmal nachschauen. Danke.
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Schrottfahrräder
Gleueler Str. 141
50931 Köln - Lindenthal
Deutschland
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