#28057-2024 Schrottfahrräder

    Ich vermute, bei der Beantwortung des Anliegens: Meldung #23983-2024, von mir am 9.9.2024 gemeldet, ist etwas verwechselt worden.
    "Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln
    nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.
    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist
    grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht
    mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt
    werden können (siehe hierzu § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes
    (KrWG)). . . . ."
    Vielleicht könnten Sie noch einmal nachschauen. Danke.

    Neu
    Schrottfahrräder

    Gleueler Str. 141
    50931 Köln - Lindenthal
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Mo., 28.10.2024 - 13:17