Sehr geehrte Damen und Herren,
als Eigentümer der Liegenschaft - Mauritiussteinweg 52 - wende ich mich, nach erneuter Beschwerde meiner Mieter, bei Ihnen.
Aufgrund der Straßenschäden (durch Baustellen und Witterungseinflüsse) ist die Markierung unserer Torausfahrt am Mauritiussteinweg kaum noch sichtbar.
Da es selten freie Stellplätze in der Innenstadt gibt, versucht natürlich jeder, das Maximum rauszuholen und stellt sich gern 15-20cm vor und hinter die Markierung.
Zusätzlich wird die Ein- und Ausfahrt durch gegenüberliegende Parker erschwert, obwohl dies gemäß § 12 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) auf schmalen Straßen unzulässig ist.
Im Namen der Mieterschaft bitte ich Sie um eine Nachbesserung der Straßen-/bzw. Ausfahrtsmarkierung sowie der Anbringung eines Halteverbotsschilds gegenüber der Torausfahrt.
Anbei erhalten Sie die Aufnahmen des heutigen Tages.
VG
Frederic Auer