Warum reinigt die Stadtverwaltung nicht um ihre Grundstücke herum laut Reinigungssatzung der Stadt Köln? Einmal wöchentlich Gehweg und Straße samt Rinnstein! Am besten mit Besen und Kehrblech, anstatt laute, strombetriebene Laubbläser!!!
Duisburger Str. 28
51145 Köln - Eil
Deutschland
Guten Tag,
in diesem Angebot stehen aktuell nur ausgewählte Kategorien zur Verfügung, um ein Anliegen zu melden. Eine Übersicht finden Sie unter: https://sags-uns.stadt-koeln.de/seiten/services. Ihr eingebrachtes Anliegen ist nicht Bestandteil dieses Verfahrens.
Informationen über die Zuständigkeiten der Straßenreinigung inkl. der Anwohnerreinigungspflichten, Reinigungsintervalle etc. finden Sie auf unserer Website unter: https://www.awbkoeln.de/stadtsauberkeit/
Für Bereiche, wo wir für die Reinigung zuständig sind, wenden Sie sich bei Bedarf bitte direkt an unseren Kundenservice:
E-Mail: kundenberatung@awbkoeln.de
Tel.: 0221 922 2224 (montags bis freitags von 7 Uhr bis 18 Uhr)
oder an unsere Gruppenleiter. Die Kontaktdaten finden Sie unter: https://www.awbkoeln.de/stadtsauberkeit/ansprechpartner/
Für Bereiche, wo wir nicht zuständig sind, wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Köln:
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-koeln.de
Tel.: 0221/221-0
Mit freundlichen Grüßen
Ihre AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH
In diesem Bereich ,, gibt es keine städtischen Gullys .