#24309-2024 Schrottfahrräder

    Das Fahrrad habe ich bereits am 02.03.2024 gemeldet, es ist aber leider nicht so Schrottreif das man es entsorgen kann. Wie lange darf man seinen „Müll“ in der Öffentlichkeit abstellen? Wir waren letzte in Slowenien unterwegs, da sieht so etwas nicht. Ich wünsche ein schönes Wochenende „Liebe deine Stadt“

    Abgeschlossen
    Schrottfahrräder

    Stammheimer Str. 91
    50735 Köln - Riehl
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Fr., 13.09.2024 - 12:37

    Guten Tag, 

    vielen Dank für Ihre Meldung.

    Wir haben Ihr Anliegen aufgenommen und die Bearbeitung erfolgt bereits.

    Die örtlich zuständige Dienstgruppe des Ordnungsdienstes prüft, ob das Fahrrad oder das Fahrzeug sofort entsorgt werden kann, oder dem Eigentümer innerhalb einer gesetzlich vorgegebenen Frist die Möglichkeit eingeräumt werden muss, das Fahrrad oder das Fahrzeug selbst zu entfernen.
    Erst nach Ablauf der Frist darf die Stadt Köln tätig werden.

    Bitte beachten Sie, dass diese Frist unter Umständen mehr als zwei Monate betragen kann.

    Wir bitten um Verständnis, dass die abschließende Bearbeitung aus diesem Grund nicht sofort erfolgen kann. Ihr Anliegen ist aber fest beauftragt und wird vom Ordnungsdienst bearbeitet und dann der Fachdienststelle übergeben.

    Mit freundlichen Grüßen 
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mo., 16.09.2024 - 11:44