Heute (12.8.) sind die Stäucher im Beet gegenüber Hausnummer 60/62 erheblich zurückgeschnitten worden - um etwa 2/3.
Das ist insofern verwunderlich, da das Naturschutzgesetz einen Rückschnitt bis Oktober untersagt. Es handelte sich hierbei definitiv nicht um einen Form-oder Pflegeschnitt!
Aspekte der Verkehrssicherungpflicht
können aufgrund der Lage der Sträucher zumindest kein Grund sein.
Daher die Frage: gelten die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes nicht für die Stadt (oder die durch sie beauftragten Dienstleister)? Oder gibt es für den Zeitpunkt des Rückschnitts vielleicht einen anderen triftigen Grund?
Vielen Dank.
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Kölner Grün
Theodor-Heuss-Ring 60
50668 Köln - Neustadt/Nord
Deutschland
Statusvermerke
Das Anliegen wurde erstellt.
Neu
Guten Tag,
der starke Rückschnitt musste dort leider aus folgenden Gründen durchgeführt werden:
- Gewährleistung der Verkehrssicherung / Fuß und Radweg zugewachsen
- zur Bekämpfung von Ratten / damit Köder ausgelegt werden können
- die Grünfläche wird häufig als Toilette von Mensch und Tier benuzt
- und als Drogenversteck der ansässigen Dealer
Das Grünflächen Amt hält sich wenn möglich natürlich an alle Auflagen und beführwortet diese natürlich.
Mit freundlichen Grüßen,
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Abgeschlossen