Wie kann es sein, dass Parken per Gesetz erst ab 5 m hinter den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten erlaubt ist, hier per Schild aber bereits nach 3,2 m (8 Gehwegplatten a 0,40 m) erlaubt wird? Betrifft sowohl die nordwestliche, als auch die nordöstliche Kreuzungsecke.
Suevenstr. 16
50679 Köln - Deutz
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.
Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln