#19775-2024 Zu kurze Grünzeit

    Mit dem Fahrrad (über die Straße fahrend - hier erlaubt) - ist die Grün-/Gelb-Phase der KFZ-AMPEL zu kurz. Schafft man es gerade noch rüber, so ist spätestens ab der Mitte der Kreuzung die zweite FUSSGÄNGER-AMPEL rot. Da man sich hier aber auf der Straße zwischen den Schienen befindet, kann man hier nirgends "zwischenstoppen". Man ist also entweder gezwungen mit dem Rad kompliziert auf die Verkehrsinseln auszuweichen, wofür man über die Schienen müsste und sich eher noch in zusätzliche Gefahr begibt. Oder aber durchzufahren, während die zweite Ampel - also die Fußgänger-Ampel - bereits rot ist. Hier wird auch gerne von der Polizei kontrolliert. Da man aber als Radfahrer den Straßenweg nehmend, eigentlich an die Haltesignale der Kfz-Ampel gebunden ist, wäre es eigentlich in dem Falle keine Rot-Fahrt. Trotzdem wird kassiert, weil die Fußgänger-Ampel bereits auf rot steht. Die Ampel-Phasen der Kfz-Ampel muss also genügend Grünzeit bieten, um als Radfahrer auch noch rüberzukommen.

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    Zu kurze Grünzeit

    Köln
    Deutschland

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    Di., 23.07.2024 - 08:35