#17216-2024 Straßenmarkierung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wende mich an Sie, weil ich ein wiederkehrendes Problem mit zugeparkten Garagenzufahrten habe. Meine Garage wird regelmäßig von Fahrzeugen blockiert, obwohl ich ein deutlich sichtbares „Ausfahrt freihalten“-Schild angebracht habe. Da der Parkplatz vor meiner Garage öffentlich und gebührenpflichtig ist, ignorieren viele Autofahrer die Beschilderung und verweigern es, wegzufahren.

    Um dieses Problem dauerhaft zu lösen, möchte ich vorschlagen, dass eine Markierung (z.B. ein Kreuz) auf dem Parkplatz vor meiner Garage angebracht wird. Diese zusätzliche Maßnahme könnte helfen, den Bereich vor der Garage besser kenntlich zu machen und Missverständnisse zu vermeiden.

    Ich hoffe sehr, dass Sie meinen Vorschlag prüfen und zeitnah eine Lösung finden können. Für Ihre Unterstützung und Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Murad Murad Saleh
    Venloerstr 664,
    50827 Köln
    017622046090
    Starhairstyle664@gmail.com

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    Straßenmarkierung

    Venloer Str. 664
    50827 Köln - Bickendorf
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Di., 25.06.2024 - 12:10

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mi., 26.06.2024 - 10:22