#16931-2024 Schrottfahrräder

    Wie Ihnen von anderer Seite bereits gemeldet wurde, befindet sich im Innenhof von „An Groß St. Martin 4 und 5 in 50667 Köln“ seit über einem Jahr ein rotes Doppelfahrrad für Erwachsene. Wie Sie bereits ebenfalls wissen, gehört dies einer Bewohnerin im nahe gelegenen Brügelmannhaus. Wir bitten nunmehr, dieses Fahrrad kurzfristig zu entfernen!

    Mit freundlichen Grüßen,
    A.Hertwig

    Archiv
    Schrottfahrräder

    An Groß St.Martin 4
    50667 Köln - Altstadt/Nord
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Abgeschlossen
    Sa., 22.06.2024 - 13:23

    Guten Tag, 

    vielen Dank für Ihren Beitrag.

    Das von Ihnen gemeldete Fahrrad/Schrottfahrzeug kann von der Stadt Köln nicht entfernt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt.

    Eine Entfernung von Fahrrädern aus dem öffentlichen Straßenland ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie aufgrund erheblicher Mängel nicht mehr funktionsfähig sind und nicht mehr mit geringem Aufwand instandgesetzt werden können (siehe hierzu  § 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)). 

    Bei Schrottfahrzeugen handelt es sich um nicht mehr zugelassene bzw. sehr stark verunfallte Fahrzeuge. 

    Dies ist hier nicht der Fall. Die Entscheidung, ob es sich um ein Schrottfahrrad/Schrottfahrzeug handelt, obliegt im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen der Beurteilung des Ordnungsdienstes der Stadt Köln.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ordnungsdienst der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mi., 10.07.2024 - 12:06