#16561-2024 Straßenmarkierung

    Sehr geehrtes Team der Stadt Köln,

    ich habe für diese Anfrage meinerseits leider keine passende Kategorie gefunden und habe daher diese hier gewählt, da dies am nächsten dran war:

    Vor einiger Zeit hat eine neue Pizzaria auf der Deutzer Freiheit eröffnet, neben der Kirche St.Heribert. Ich möchte vorab betonen, dass ich weder mit der Pizzaria noch mit irgendjemanden des Personals ein Problem habe!!

    Meine Anfrage betrifft jedoch (wie auf dem Foto zu sehen) den Bürgersteig/Fußweg, auf welchem dort durch das Geschäft Tische und Stühle aufgestellt werden (eine Genehmigung dazu setze ich voraus). Diese beengen den Fußweg jedoch auf ein sehr begrenztes Maß, zumal an der Hauswand auch noch Ständer mit Utensilien aufgestellt sind. Wenn die Gäste sich dann auch noch gemütlich mit ihren Stühlen zurücksetzen, ist dort fast kein Durchkommen mehr. (Hätte auch noch ein Bild mit Person + Rollator, aber man kann ja nur ein Bild hochladen!)
    Und trotz vollem Verständnis für das Lokal, es bleibt dennoch ein Fußweg, oder? Und da gibt es doch Laufwegbreiten (oder wie es auch heißen mag) einzuhalten, damit man dort als Bürger Barrierefrei entlang gehen kann??

    Ich selbst musste schon öfters, gerade am Wochenende, mit meinem schwer beladenen Einkaufstrolli außen herum auf die Straße ausweichen, weil dort kein Durchkommen war. Und ältere Leute, Kinderwagen u.ä. dürften dort auch sehr im Nachteil sein. Das kann nicht der Sinn der Sache sein?!

    Danke fürs Kümmern & mit freundlichen Grüßen,
    Andreas Zimmer

    Archiv
    Straßenmarkierung

    Deutzer Freiheit 66a
    50679 Köln - Deutz
    Deutschland

    Statusvermerke

    Das Anliegen wurde erstellt.

    Neu
    Di., 18.06.2024 - 10:18

    Guten Tag,

    vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.

    Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.

    Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.

    Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln

    Abgeschlossen
    Mi., 19.06.2024 - 10:04