Auf der Seite Wahlenstr. 1-11 ist Parken nicht erlaubt. Es gibt aber keine Beschilderung, die darauf hinweist. Dementsprechend häufig werden dort KFZ abgestellt und behindern die Durchfahrt, aber auch die Nutzung der Fußwege und das Verlassen der Wohnhäuser.
Anwohner werden immer wieder gefragt, ob man da Parken darf.
Wir werden regelmäßig durch Hupkonzerte gestört - teilweise schon morgens ab 6.30h. Die Müllabfuhr hat immer wieder Probleme, die Strasse zu passieren.
Eine eindeutige Beschilderung würde hier schon eine große Verbesserung bewirken.
Wahlenstr. 32
50823 Köln - Ehrenfeld
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.
Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln