Die Ottostraße ist in Höhe der Hausnummer 47 (Ecke Jessestr.) in Fahrtrichtung Subbelratherstr. als Einbahnstraße ausgeschildert. Ca. 50 Meter weiter, Ecke Fridolinstr. in umgekehrter Fahrtrichtung, ist die Ottostr. nicht als Einbahnstraße ausgeschildert (kein Einfahrtverbotsschild). Im Gegenteil, da hängt ein Schild " Fahrradstr., Motorräder und Autos frei". Da jeden Tag dort Fahrzeuge entgegen der Einbahnstraße fahren, bitte ich Sie, den "Schildbürgerstreich" zu beenden. Bitte entfernen Sie das Einbahnstraßenschild oder bringen ein Einfahrtsverbotsschild an der obengenannten Straße an. Das Ordnungsamt wurde von mir darauf mehrfach angesprochen, aber dafür wären Sie nicht zuständig. Sie würden es auch nicht weiterleiten. Ich müsste mich selber kümmern. Danke an das Ordnungsamt.
Ottostr. 36
50823 Köln - Neuehrenfeld
Deutschland
Das Anliegen wurde erstellt.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Beteiligung und Ihren Eintrag bei „Sag‘s uns“.
Hiermit möchten wir Sie über die abschließende Bearbeitung Ihres Anliegens informieren.
Bitte beachten Sie, dass Schadstellen grundsätzlich unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen qualifiziert werden. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Reaktionszeiten für die abschließende Erledigung des Schadens.
Schäden, die eine akute Unfallgefahr darstellen, werden unmittelbar beseitigt beziehungsweise abgesichert. Bei sich entwickelnden Schäden, die unter Straßeninstandsetzungs- und -unterhaltungsmaßnahmen fallen, besteht keine unmittelbare Gefahr. Solche Schwachstellen werden verstärkt beobachtet und mittelfristig beseitigt. Schönheitsreparaturen werden umgesetzt, wenn die personellen Kapazitäten dies ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betriebsservice im Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln